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Marot

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1

Wednesday, July 15th 2009, 12:19am

Die sache mit dem Usernamen

Da ich auf Grund einer von mir vergessenen oder nach meinem dahinscheiden entwickelten Regel, den furchtbarn fehler beging einen Diskussionsbeitrag in die Ablage zu schreiben ( ein bisschen ernstgemeinte entschuldigung an anfangende ;), stelle ich selbigen eben hier noch mal aus, weil es mich wirklich interessiert

Also Bitte:

Nur mal so allgemeim ,das frage ich mich nämlich schon die ganze Zeit: darf man überhaupt Anspruch auf einen nicht gesetztlich fixierten Usernamen haben? Ich meine jeder kann sich im internet nennen wie er nur möchte . Wenn jemand anderes auf einem anderen Forum sich marot nennt oder hier "Marotderdummschädel "kann ich ja auch nichts dagegen machen. Warum also sollte es verboten sein ,einen willkürlich wählbaren Namen, auf den es kein Urheberrecht gibt, in seinem Text zu verwenden? Klar wenn der Schreiberling ausdrücklich sagt: das ist der da, der immer die Scheißgedichte schreibt, ist dass was anderes, aber allgemeingesehen kann es ja wohl kein sinnvolles verbot geben. Oder?
Geld ist teuer!

Heilige Johanna der Schlachthöfe / Bertholt Brecht

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2

Wednesday, July 15th 2009, 12:31am

Joa, ein vollkommen ernstzunehmender Gedanke, den Du da zur Debatte stellst, und ein weit ins Internet- und Persönlichkeitsrecht reichender dazu.

Das Persönlichkeitsrecht ist allgemein an bestimmte Schutzgüter geknüpft, so sind der Schutz der Ehre, des Namensrechts oder des Rechts am eigenen Bild ausdrücklich gesetzlich geregelt.
So leicht es beim eigenen Bild, dem eigenen Namen (Echtnamen) und auch so etwas wie dem Anspruch auf Schutz der richtigen Zitierung ist, so schwierig wird es bei Virtuellem.

Bist Du Marot oder Jens?

Beides. Du bist dann als Jens beeinträchtigt, wenn Marot angegriffen wird als Jens und nicht als virtueller Marot. Der BGH würde dann also zwar nicht vom Namensschutz sprechen, wohl aber von "anderen kennzeichnenden Persönlichkeitsmerkmalen".

Es wird schon darauf geachtet, dass Menschen- und Grundrechte nicht umgangen werden, indem man "nur den Nick" beleidigt, aber natüüürlich nicht den menschen dahinter gemeint haben will.
Wenn es so ist, dass eine virtuelle Identität als solche angegangen wird, dann sind solche Namen Schall und Rauch. Aber wenn sie als spezifische Adressatenzuordnung dienen, dann sehr wohl.

LG
Roland
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Marot

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3

Wednesday, July 15th 2009, 12:40am

Danke für die schnelle Antwort und sie leuchtet ein. Wenn ein Name klar zugeordnet werden kann ist das eine Beleidigung der Person . Macht Sinn. Aber wenn ich jetzt ein gedicht schreibe mit dem Titel
sagen wir mal " Metapher ist ein Arschloch" in diesem Gedicht dann über Methapher herziehe und mich dann im nachinein aber darauf Berufe, dass ich eine Entität die für die Trope Methapher steht gemeint habe, dann würde es doch schwierig oder? ( keine angst ein solches projekt ist nicht in Planung, mir gefällt nur das gedankenspiel.)

Gruß marot
Geld ist teuer!

Heilige Johanna der Schlachthöfe / Bertholt Brecht

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4

Wednesday, July 15th 2009, 12:59am

Dann wäre das wie jemanden ausgemerkelt zu nennen und zu sagen, Du habest eine Rechtschreibschwäche. Würd Dir auch keiner glauben ;)
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erikroderickandara

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5

Wednesday, July 15th 2009, 9:47am

hallo;

ich habe gerade folgendes, interessannte teil zu künstlernamen gefunden (beim Schriftstellerverband.com)

Quoted

[RECHTSWESEN ... An den Nachweis des Künstlernamens dürfen keine überzogenen Ansprüche gestellt werden. Es wird im Allgemeinen ausreichen, wenn der Betreffende glaubhaft machen kann, dass er unter einem Künstlernamen bei einem Künstlerverband geführt oder bei Künstleragenturen oder Veranstaltern unter diesem Namen bekannt ist. Bei Schriftstellern oder Journalisten können Publikationen unter einem Künstlernamen als Nachweis anerkannt werden.]


und (aber)

Quoted

Der schriftstellerverband.com vertritt die Auffassung, dass die Führung eines Pseudonyms in der Öffentlichkeit nicht ausreicht, einen Künstlernamen in den Personalausweis eintragen zu lassen. Die zur Begutachtung eines Pseudonyms als Künstlernamen zuzulassen beinhaltet die Voraussetzung, dass der Namensträger auch tatsächlich unter diesem Pseudonym als Künstler in der Öffentlichkeit in Erscheinung tritt. Maßgeblich für ... zur Eintragung eines Künstlernamens zur Vorlage bei den Einwohnermeldeämtern ist die Mitgliedschaft in einem Künstlerverband und zugleich die Veröffentlichung von mindestens 2 Druckwerken (auch Auktionskataloge bei bildenden Künstlern). Hierbei muss mindestens ein Druckwerk eigenständig unter dem Künstlernamen publiziert sein (mit ISBN-Nummer) und sollte im Regelfall auch nicht im Eigenverlag erschienen sein.


nachdem (in österreich zumindest, ich glaube in deutschland ist der preis in etwa gleich) das eintragen beim patentamt 360 euro kostet (nicht unbedingt ein pappenstiel), ist das, finde ich, ein interessantes detail am rande;

mfg
erik
under the sea, is where I'll be
no talking 'bout the rain no more

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