Thursday, May 24th 2012, 8:49pm UTC+3
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Date of registration: May 19th 2003
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Location: bei dir zuhause, wenn du willst, weiblich bist und Sommersprossen hast
Occupation: Bademütze
, stelle ich selbigen eben hier noch mal aus, weil es mich wirklich interessiertDate of registration: May 19th 2003
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Quoted
[RECHTSWESEN ... An den Nachweis des Künstlernamens dürfen keine überzogenen Ansprüche gestellt werden. Es wird im Allgemeinen ausreichen, wenn der Betreffende glaubhaft machen kann, dass er unter einem Künstlernamen bei einem Künstlerverband geführt oder bei Künstleragenturen oder Veranstaltern unter diesem Namen bekannt ist. Bei Schriftstellern oder Journalisten können Publikationen unter einem Künstlernamen als Nachweis anerkannt werden.]
Quoted
Der schriftstellerverband.com vertritt die Auffassung, dass die Führung eines Pseudonyms in der Öffentlichkeit nicht ausreicht, einen Künstlernamen in den Personalausweis eintragen zu lassen. Die zur Begutachtung eines Pseudonyms als Künstlernamen zuzulassen beinhaltet die Voraussetzung, dass der Namensträger auch tatsächlich unter diesem Pseudonym als Künstler in der Öffentlichkeit in Erscheinung tritt. Maßgeblich für ... zur Eintragung eines Künstlernamens zur Vorlage bei den Einwohnermeldeämtern ist die Mitgliedschaft in einem Künstlerverband und zugleich die Veröffentlichung von mindestens 2 Druckwerken (auch Auktionskataloge bei bildenden Künstlern). Hierbei muss mindestens ein Druckwerk eigenständig unter dem Künstlernamen publiziert sein (mit ISBN-Nummer) und sollte im Regelfall auch nicht im Eigenverlag erschienen sein.