Erben 2. Ordnung
Hallo zusammen,
ein kleiner Fall, der mich beschäftigt:
Der Erblasser (nicht verheiratet, keine Kinder, kein Testament...) hinterläßt ein Vermögen.
Es lebt noch die Mutter und eine Schwester des Erblassers, der Vater ist nicht bekannt bzw nicht festgestellt.
Gehe ich recht in der Annahme, dass die Mutter Alleinerbin ist, die Schwester des Erblasser geht leer aus?
MfG Perrmann